§1 Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingung gelten für alle auch Zukünftige Verträge und Sonstigen
Leistungen im Gewerblichen Bereich ( gegenüber Unternehmen, Juristischen Person des
öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen)
2. Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, soweit sie nicht mit den
Geschäftsbedingungen übereinstimmen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2 Angebote
1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dass wir diese ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet haben. Maßgeblich ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Sollte der Inhalt der schriftlichen Bestätigung von dem Angebot abweichen, muss der Kunde
Innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Bestätigung ausdrücklich dem Vertragsschluss
unter den Veränderungen widersprechen.
§3 Überlassene Unterlagen
1. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen halten wir
unsere Eigentums-, Urheber-, sowie sonstige Schutzrechte vor. Diese dürfen nur mit unserer
Einwilligung an Dritte weitergegeben werden unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich
gekennzeichnet haben.
§4 Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise gelten ab Werk, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt
wurde. In unseren Preisen ist die gesetzlichen Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen, diese
werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausweisen.
2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zulässig. Der Preis
ist Netto (ohne Abzug) sofort mit dem Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung
fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.
3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefer
oder Leistungstermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung
der Lieferung oder der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die Marktmäßigen
Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der
Kostensteigerung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die
Preiserhöhung dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung
und Lieferung oder Leistung nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst
auf Schulden anzurechnen, für die wir geringere Sicherheiten besitzen oder die älter sind.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so sind wir berechtigt die Zahlungen zunächst
auf die Kosten dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptforderung anzurechnen.
5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
§5 Zahlungsverzug
1. Gerät der Kunde in Verzug so sind wir berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen
in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zu berechnen, mindestens aber den gesetzlichen Verzugszins gemäß §288 Abs. 2 BGB.
2. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder seine Zahlungen
einstellt oder auf andere Weise erkennbar wird, dass unsere Zahlungsansprüche gegen den
Kunden gefährdet sind so stehen uns die Rechte nach §321BGB zu.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
4. Bei einem Kunden mit dem mehrere Vertragsverhältnisse bestehen, werden die gesamten
Rechnungsbeträge aus allen Geschäften nach erfolgloser Setzung einer zweiwöchigen Frist
zur Zahlung fällig. Wenn er im Rahmen eines Vertrages mit zwei aufeinander folgenden
Raten mindestens jedoch in Höhe von 10% des gesamten Betrages in Verzug gerät und zwar
ohne Rücksicht auf die bei den übrigen Verträgen getroffenen Vereinbarungen. Wir sind in
diesem Falle außerdem berechtigt hinsichtlich sämtlicher noch nicht abgewickelter Verträge
Vorkasse zu verlangen sowie nach Setzung einer angemessener Frist zur Leistung oder
Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen. Wir sind
dabei ohne Schadensnachweis berechtigt 20% des Gesamtpreises als Schadensersatz zu
verlangen, unbeschadet eines höheren Schadenersatzanspruches bei nachzuweisenden
höheren Schaden. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu führen, dass uns
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnung der
Schadensersatzansprüche gegen geleistete Teilzahlungen ist zulässig. Für bis zur
Rücknahme von Liefergegenständen erfolgte Nutzung ist ein angemessenes Nutzungsentgelt
zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil uns nach
Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu
mindern geeignet sind.
§6 Liefer.- und Leistungszeit
1. Alle genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc.
auch wenn sie bei unseren Lieferanten bzw. deren Unterlieferanten eintreten – haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder Teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. 4. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit
berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§7 Mängelansprüche
1. Unsere Leistung ist unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel sind unverzüglich
spätestens innerhalb von sechs Tagen nach Fertigstellung schriftlich zu rügen. Im Übrigen
sind Mängel die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren, unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich zu rügen.
2. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel vorliegt sind wir unter Einschluss der Rechte des
Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Rechnungsbetrag herabzusetzen (Minderung)
zu Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zu
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist
zur Nacherfüllung zu gewähren.
3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung
(Minderung) des Preises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die
Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht
aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungen angemessen und dem Kunden
zumutbar sind.
§8 Tiefbau an Gebäudewänden
1. Wir müssen darauf hinweisen, dass im Zuge von Erdarbeiten an Gebäudewänden auch
eventuelle Schäden an Gebäude entstehen können. Dies bezieht sich auf
Erschütterungsschäden bei Verdichtungs- und oder Abriss- bzw. Stemmarbeiten. Sollten
Schäden in Folge der von uns durchgeführten Tiefbauarbeiten an Gebäuden auftreten,
melden wir vorsorglich im Sinne von § 10 Nr. 2 Abs. 1 S. 2, 4 Nr. 3 VOB/B Bedenken an.
Dem Auftraggeber wird auferlegt Beweissicherungen auf seine Kosten durchzuführen oder
durchführen zu lassen. Sowie etwaige Instandsetzungen und Reparaturen an Gebäuden gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Zudem liegt es in der Pflicht des Auftraggebers den durchführenden
Bauherren oder dessen Beauftragten über die oben genannten Risiken aufzuklären.
§9 Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen
Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung
haften wie auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, nur in
Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss
voraussehbaren vertragstypischen Schaden, im Übrigen ist unsere Haftung auch für Mangel und
Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
§10 Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis der Kunde sie vollständig bezahlt hat.
Unser Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Bei laufender Rechnung
gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der Saldoforderung.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand Für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck und
Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen und dem Kunden ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Verträgen ist unser Firmensitz.
Wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu
verklagen.